Selbstverpflichtung zur Transparenz
Das Thema Transparenz hat für die Arbeit der Berliner Aids-Hilfe e.V. einen hohen Stellenwert. Deshalb sind wir Unterzeichner der Selbstverpflichtung zur Transparenz der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Der Wortlaut der unterzeichneten Selbstverpflichtung steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
An dieser Stelle veröffentlichen wir alle Informationen zu den in der Selbstverpflichtung zur Transparenz aufgeführten Punkten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Name: Berliner Aids-Hilfe e.V.
Sitz: Berlin
Anschrift: Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin (bisherige Anschrift vor unserem Umzug am 26.03.2102: Meinekestraße 12, 10719 Berlin-Wilmersdorf)
Gründungsjahr: 1985
2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt
Die Berliner Aids-Hilfe ist seit ihrer Gründung 1985 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt (Registergericht AG Charlottenburg VR 8244 NZ), da sie den allgemein als besonders förderungswürdigen anerkannten gemeinnützigen Zweck, die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, verfolgt und umsetzt.
Die aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung wurde am 29.09.2011 ausgestellt.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)
Vertretungsberechtigter Vorstand:
- Ute Hiller
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern
Die Berliner Aids-Hilfe beschäftigt mit Stand 15. Mai 2011:
16 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 12,25 Vollzeitstellen.
1 Umschüler, 8 geringfügig Beschäftigte, 17 HonorarnehmerInnen (für Gruppenangebote und Supervision),
3 Zivildienstleistende, 227 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Kuratorium).
7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/ Ausgaben-oder Gewinn-und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung
Gewinn- und Verlustrechnung 2009
8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-und Ausgaben-oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung 2009
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
Die Berliner Aids-Hilfe hält einen 24 % Anteil an FELIX – gemeinnützige Gesellschaft für ganzheitliche Pflege mbH die aus dem Zusammenschluss von HIV gGmbH, der ersten spezialisierten Pflegestation für Menschen mit Aids in Deutschland, und der FELIX Pflegeteam gGmbH der Berliner Aids-Hilfe entstanden ist, sowie einen 9,1 % Anteil an der AVK-Sozialprojekte gGmbH.
Die Berliner Aids-Hilfe ist Mitglied in folgenden Dachverbänden:
- PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND - Landesverband Berlin e.V.
- LABHAS - Landesverband der Berliner Aids-Selbsthilfeprojekte e.V.
- Deutsche AIDS-Hilfe e.V
- Aktiv in Berlin – Landesnetzwerk Bürgerengagement
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
Die Berliner Aids-Hilfe erhält eine Zuwendung des Landes Berlin- Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die in 2009 57 % der Jahreseinnahmen ausgemacht hat.
Spenden von natürlichen Personen, die den vorgegebenen Prozentsatz überschreiten, lagen in 2009 und 2010 nicht vor.






